Mayenzeit
 

Wirtschaftliche Jugendhilfen

Beistandschaften und gesetzl. und bestellte Amtsvormundschaften

Beratung und Unterstützung der Kindesmütter nach Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind (§ 52a SGB VIII)
Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung der Unterhaltsansprüche

Beurkundungen gem. § 59 KJHG

Beurkundung der Erklärung über abgegebene Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen
Beurkundung der Erklärung über die Abänderung der Unterhaltsverpflichtung
Beurkundung der Erklärung der Kindesmutter über die Zustimmung zur Vaterschaft
Beurkundung der von Kindeseltern nach § 1626a BGB abgegebene Sorgeerklärung (Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge)

Erziehungshilfen

Festsetzung des zu zahlenden Pflegegeldes für Pflegekinder in Familienpflege
Abgabe der Kostanerkenntnisse bei Gewährung einer Erziehungshilfe in Heimpflege usw.
Ermittlung, Festsetzung, Überprüfung und Realisierung der von den unterhaltspflichtigen Eltern und in Berufsausbildung stehenden Jugendlichen zu zahlenden Kostenbeiträge

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für Ihr Kind erhalten, dann können Sie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für höchstens 72 Monate gewährt. Der Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist beim Jugendamt, in dessen Bereich der allein erziehende Elternteil seinen Hauptwohnsitz hat, einzureichen. Das Jugendamt gibt auch nähere Auskünfte.

 Zuständige Mitarbeiter  
   

Friedel Breitbach
Raum 344
Rosengasse 2
56727 Mayen

friedel.breitbach@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3502
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

Monika Hellinger
Raum 344
Rosengasse 2
56727 Mayen

monika.hellinger@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3502
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag
    von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag
    von 09.00 bis 13.00 Uhr
    oder nach Vereinbarung
 

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