Mayenzeit
 

Fragen und Antworten zum Bildungspaket

Worum geht es beim Bildungspaket?
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist.

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen.

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Das ist drin im Bildungspaket

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
    Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
  • Der Zuschuss wird an die entsprechende Einrichtung gezahlt.
  • Kultur, Sport, Freizeit:
    Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
  • Der Beitrag wird unmittelbar an den Verein/Anbieter gezahlt.
  • Schulbedarf:
    Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro.
  • Die Zahlung erfolgt –ohne Antrag- an den Leistungsberechtigten.
  • Ausflüge:
    Die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas werden finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
  • Die Kosten werden an die Schule bzw. Kindertagesstätte überwiesen.
  • Lernförderung:
    Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch neh-men, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Zahlung erfolgt an die Nachhilfelehrerin/-lehrer.
  • Schülerbeförderung:
    Für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
  • Die Kostenerstattung erfolgt an den Leistungsberechtigten.

Wer ist Ansprechpartner für die Familien? Wer gewährt die Leistung?

  • Für Bezieher von SGB II-Leistungen (incl. Wohngeld – sog. Mischhaushalte) ist Ansprechpartner Ihr Jobcenter in Mayen.
  • Für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.
  • Für Bezieher von SGB XII-Leistungen und Asylbewerberleistungen i.V.m. SGB XII die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz in Koblenz.

Ab wann können die Leistungen bei der Kommune bzw. im Jobcenter beantragt werden?
Die Leistungen des Bildungspakets werden ab Antragstellung bewilligt.
Achtung: Versäumen Sie es nicht, die Weiterbewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu zu beantragen..

Hier finden Sie alle Anträge:


Zuständige Mitarbeiterin    
     
Michaela Bender 

Raum 141
Rosengasse 2
56727 Mayen

michaela.bender@mayen.de 

Telefon: +49 (0) 2651 88-3403
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

   
     
Öffnungszeiten:
  • Montag bis Donnerstag
    • von 09.00bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • oder nach Vereinbarung



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