Worum geht es beim Bildungspaket? Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn die Versetzung gefährdet ist. Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen? Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren. Das ist drin im Bildungspaket
Wer ist Ansprechpartner für die Familien? Wer gewährt die Leistung?
Ab wann können die Leistungen bei der Kommune bzw. im Jobcenter beantragt werden? Die Leistungen des Bildungspakets werden ab Antragstellung bewilligt. Achtung: Versäumen Sie es nicht, die Weiterbewilligung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu zu beantragen..
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