Mayenzeit
 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Das Sozialamt ist zuständig für die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. SGB XII:

Antragsberechtigt sind Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder 
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann,

auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Für eine Antragsstellung werden Ihnen von den Mitarbeitern des Sozialamtes ausgehändigt:

  • Formular zum Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsantrag
  • ggf. Formular zur Mietbescheinigung
  • Formular zur Vermögenserklärung

Sie brauchen zur Vorlage bei Ihrem Sachbearbeiter:

  • obige ausgefüllte Bescheinigungen
  • Personalausweis oder Pass (mit Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung)
  • aktuelle Meldebestätigung (beim Einwohnermeldeamt zur Vorlage beim Sozialamt ohne Gebühr)
  • ggf. Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate
  • ggf. Mietvertrag (mit Ergänzungen und Änderungsbescheid),
    evtl. Mietquittungen
  • ggf. Wohngeldbescheid
  • ggf. Rentenbescheid
  • ggf. Bescheid der ARGE, ärztl. Gutachten der ARGE über die Erwerbsunfähigkeit

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein.

Zuständige Mitarbeiter    
     
Antonia Egle

Raum 142
Rosengasse 2
56727 Mayen

antonia.egle@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3402
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

  Dietmar Laux

Raum 143
Rosengasse 2
56727 Mayen

dietmar.laux@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3401
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

     
Öffnungszeiten:
  • Montag bis Donnerstag
    • von 09.30 bis 11.30Uhr
  • Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
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