Mayenzeit
 

Bewilligung von Wohngeld

Für einen Wohngeldantrag benötigte Unterlagen:

  • Nachweis über Einnahmen aller zum Haushalt rechnenden Personen
  • Rentenbescheid (letzte Rentenmitteilung)
  • Verdienstbescheinigung (der letzten 12 Monate)
  • Bescheinigung über erhöhte Werbungskosten (Finanzamt)
  • Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I und/oder II/Krankengeld
  • Höhe der Unterhaltsleistungen
  • Einkommensteuerbescheid/-erklärung
  • Bescheid über Ausbildungsförderung
  • Sozialhilfe/ Kriegsopferfürsorge
  • Sonstige Einnahmen
  • Nachweis zum Wohnraum
  • Mietbescheinigung
  • Mietquittungen
  • letzte Mieterhöhungserklärung

Sonstige Nachweise:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid über Anerkennung als NS-Opfer
  • Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung
  • Zahlung von freiwilligen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Negativbescheinigung bei Zuzug aus einer anderen Stadt                    

Bewilligungszeitraum:
Die Zahlung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung  grundsätzlich für ein Jahr.
 
Fehlende Unterlagen:
Die vollständige Bearbeitung des Antrages kann erst nach Vorlage aller geforderten Unterlagen erfolgen.

Ausschluss:
Bei grundsätzlichem Anspruch auf BAföG, BAB oder Unterhaltssicherungsleistungen

mehr Infos und Vordrucke →

Zuständiger Mitarbeiter  
   
Jörg Spurzem 

Raum 184
Rosengasse 2
56727 Mayen

joerg.spurzem@mayen.de                

Telefon: +49 (0) 2651 88 3302
Telefax: +49 (0) 2651 88 53000

 Öffnungszeiten:
  • Montag und Mittwoch
    • von 08.30. bis 12.00 Uhr
  • oder nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie:
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrem Sachbearbeiter sollten Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

   

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