Mayenzeit
 
20.08.2009

Rechtsverordnung Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2010

Rechtsverordnung

nach § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in der Stadt Mayen

Aufgrund § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt Mayen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet von Mayen dürfen an folgenden Sonntagen

14.03.2010 (Frühlingsmarkt),

12.09.2010 (Stein- und Burgfest),

17.10.2010 (Lukasmarkt) und

28.11.2010 (Adventmarkt)

in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. 1994 Teil

I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten.

2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.


§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 14.03., 12.09., 17.10. und 28.11.2009 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesen Sonntagen gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 I und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 I Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. 1976 Teil I, S. 965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter werden nach § 21 I Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20.06.2002 (BGBl 2002 Teil I, S. 2318) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 I des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in und am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Mayen, 17.08.2009

Stadtverwaltung Mayen
(Veronika Fischer)
Oberbürgermeisterin

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