Mayenzeit
 
08.01.2010

Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes »An der Fuchshütt II«

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes »An der Fuchshütt II«, Mayen sowie über Ort und Zeit der Einsichtnahme des Bebauungsplanes nebst Begründung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 BauGB. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB durchgeführt worden.

 

I.

Satzungsbeschluss

 

Der Stadtrat der Stadt Mayen hat den Bebauungsplan »An der Fuchshütt II«, Mayen in seiner Sitzung am 09.12.2009 als Satzung beschlossen.

 

II.

Geltungsbereich

 

Das Bebauungsplangebiet »An der Fuchshütt II«, Mayen liegt in der Gemarkung Mayen, Flur 4. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

38/3, 44/33, 44/34 und 44/35

 

III.

Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen

 

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigungen verlangen, wenn die in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

 

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit herbeigeführt wird.

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