Haushaltssatzung der Stadt Mayen für das Jahr 2010 vom 09.12.2009
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der
jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 34.950.218 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.269.320 Euro
der Jahresfehlbetrag auf -5.319.102 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen 32.320.843 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 36.016.440 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -3.695.597 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 E u r o
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 841.100 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.005.620 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.164.520 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.008.230 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.148.113 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.860.117 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 39.170.173 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 39.170.173 Euro
die Veränderungen des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 Euro
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0 Euro
verzinste Kredite auf 1.164.520 Euro
zusammen auf 1.164.520 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 2.237.150 Euro
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren
voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf 300.478 Euro
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 20.000.000 Euro
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden
1. die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
festgesetzt auf 650.000 Euro
2. die Kredite zur Liquiditätssicherung festgesetzt auf 800.000 Euro
3. die Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt auf 510.000 Euro
darunter:
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich
Investitionskredite aufgenommen werden müssen 250.000 Euro
§ 6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2010 werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes
gehalten werden, beträgt je Hund 61,36 Euro
§ 7 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach
dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden für das
Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
(1)
Die Benutzungsgebühren und die einmaligen Beiträge der Einrichtung der
Abwasserbeseitigung (§§ 7, 8 u. 9 des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der
Satzung der Stadt Mayen über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche
Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe) betragen:
Der Kanalbaukostenbeitrag
- für Schmutzwasser je qm Grundstücksfläche 3,32 Euro
- für Oberflächenwasser je qm bebaubare und zu
befestigende Grundstücksfläche 7,34 Euro
die Schmutzwassergebühr je cbm Reinwasserverbrauch 2,00 Euro
die Oberflächenentwässerungsgebühr je qm Entwässerungsfläche 0,70 Euro
die Abwasserabgabe
- für Indirekteinleiter je cbm Reinwasserverbrauch 0,10 Euro
- für Kleineinleiter je Einwohner und Jahr 17,90 Euro
die Entgelte für das Einsammeln, die Abfuhr und Behandlung von
- Fäkalschlamm je cbm 15,34 Euro
- Abwasser aus geschlossenen Gruben je cbm 11,20 Euro
(2)
Für die Reinigung je Meter Straßenfront
2.1 in Reinigungsgruppe I
(einmalige Reinigung je Woche)
2.2 in Reinigungsgruppe II
(zweimalige Reinigung je Woche)
2.3 in Reinigungsgruppe III
(dreimalige Reinigung je Woche)
(3)
Für W o c h e n m ä r k t e
für jeden angefangenen qm in Anspruch
genommener Bodenfläche 1,20 Euro
für V i e h m ä r k t e je Tag
für Großvieh je Stück 0,90 Euro
für Kleinvieh je Stück 0,30 Euro
mindestens jedoch 0,60 Euro
und für K r a m m ä r k t e
für Buden, Stände und sonstige Verkaufsgelegenheiten
je Tag und angefangene qm benutzter Bodenfläche 5,60 Euro
mindestens jedoch 11,20 Euro
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen, die sich über mehrere Jahre verteilen und/ oder oberhalb der Wertgrenze von
50.000 Euro liegen, sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 9 Altersteilzeit
Eine Bewilligung von Altersteilzeit ist nicht vorgesehen.
Mayen, 09.12.2009
Stadtverwaltung Mayen
Veronika Fischer
Oberbürgermeisterin
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO
erforderlichen Genehmigungen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Trier zu den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 25.
Januar 2010 erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
"1. Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO)
erteile ich hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der
Haushaltssatzung der Stadt Mayen für das Haushaltsjahr 2009 festgesetzten
Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen der Stadt Mayen vorgesehenen
Investitionskredite i.H.v. 1.164.520 Euro unter der Bedingung, dass diese
Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.4 der VV
zu § 103 GemO verwendet werden dürfen.