Die Stadtverwaltung Mayen weist darauf hin, dass der 15. Februar Zahlungstermin für Grundsteuern, Landwirtschaftskammerbeitrag, Hundesteuer und Straßenreinigungsgebühren ist. Die Höhe der zu diesem Zeitpunkt fälligen Abgaben ist aus dem zuletzt übersandten Abgabenbescheid ersichtlich.
Die weiteren Fälligkeitstermine im Jahr 2010 sind der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung an die Stadtverwaltung bietet Gewähr für eine termingerechte Zahlung.
Fragen zu den einzelnen Abgaben beantwortet Bernd Schäfer vom Steueramt der Stadtverwaltung, Tel. 02651/882112.