Öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte 2010
Gutachterausschuss für Grundstückswertefür den Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Mayen
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom v. 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz zum Stichtag 01.01.2010 Bodenrichtwerte für Bauflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Weingärten abgeleitet hat.
Für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in Stadt- oder Ortskernen hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und sich auf die Wertzonen ohne Berücksichtigung der Sanierung beziehen (Anfangswerte).
Die Bodenrichtwerte können in der unten bezeichneten Geschäftsstelle innerhalb der angegebenen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können von der Servicestelle des Vermessungs- und Katasteramtes Mayen, Am Wasserturm 5a, an jedermann abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Die Auskünfte können mündlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung von generalisierten Bodenrichtwerten mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die neuen Bodenrichtwerte werden in Kürze vollständig im Internet über das GeoPortal.rlp (www.geoportal.rlp.de) bereitgestellt. Über die Internetseite www.gutachterausschuesse.rlp.de können Bodenrichtwerte in gekürzter Form mit dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS kostenfrei eingesehen werden.
Mayen, den 22.02.2010
gez. Heidrun Glock
Vorsitzende
des Gutachterausschusses