Mayenzeit
 
19.05.2010

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),

vom 12. Februar 1990, zuletzt geändert am 3. Mai 2005

 

- Feststellung der UVP-Pflicht -

 

Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG,

des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG

 

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Berresheim ist der Bau gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen im Sinne des Flurbereinigungsgesetzes vorgesehen.

 

Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mayen-Koblenz eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG durchgeführt.

 

Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

 

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

 

Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

 

Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen zugänglich.

 

Im Auftrag

 

(Gerd Kohlhaas)

Vermessungsdirektor

 

Eifelmuseum in der Genovevaburg
Tourist-Info
Burgfestpiele Mayen
Wetter