– Bürgerinnen und Bürger müssen sich an private Unternehmen wenden
Mayen. In den letzten Jahren wurde die Freiwillige Feuerwehr vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern gerufen, um Wespennester zu beseitigen. Dies ist jedoch, nach den entsprechenden rechtlichen Vorschriften, keine Aufgabe der Feuerwehr.
Soll ein Wespennest beseitigt werden, muss der Bürger grundsätzlich ein privates Unternehmen beauftragen.
Entsprechende Schädlingsbekämpfungsfirmen findet man in den „Gelben Seiten“ oder im Internet. In der Region bieten unter anderem die Firma Adept GmbH aus Mendig (0800 / 9090446 oder 02652 / 529501), Gilles Schädlingsbekämpfung aus Lahnstein (02621 / 97210) und Axel Radloff aus Remagen (02228 / 912383 oder 0151 / 19404548) diese Dienste an.
Nur in Ausnahmefälle kann die Feuerwehr einschreiten. Dann muss aber ein Notfall, der sogenannte „Gefahr im Vollzug“ vorliegen. Nur wenn der Betroffene sich nicht selber helfen kann und es keinem Unternehmen zeitnah möglich ist, das Nest zu beseitigen, kann die Feuerwehr gerufen werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Internetseite der Freiwilligen Feuerwehr Mayen unter www.feuerwehr-mayen.de eingesehen werden.